Arbeitsschutz und Produktsicherheit Hessen

Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit für alle Beschäftigen und in allen Wirtschaftszweigen sind das Ziel des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei ist moderner Arbeitsschutz mehr als die Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten. Denn neben den technischen Risiken gewinnen zunehmend auch psychische, soziale und zeitliche Belastungen an Bedeutung.

Guter Arbeitsschutz wird präventiv tätig. Er basiert auf einem funktionierenden Dialog zwischen den Betrieben und den Aufsichtsbehörden sowie weiteren Experten und Kooperationspartnern. Nur so kann das gemeinsame Ziel der Schaffung einer guten Qualität der Arbeit dauerhaft erreicht werden.

Im Unternehmen trägt das Management, d.h. die Arbeitgeberseite, die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Gesundheit der Beschäftigten. Die Arbeitgeber bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterstützen, ist eine der Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Wenn allerdings Einsicht oder Bereitschaft fehlen, den für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geforderten Schutz zu gewähren, kommen auch die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen zum Einsatz.

Die Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen überwachen die Einhaltung der europäischen und nationalen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einschließlich

  • der menschengerechten Gestaltung der Arbeit,
  • dem Inverkehrbringen von Produkten,
  • dem sicheren Betrieb von Geräten und Anlagen sowie
  • der Herstellung und Verwendung gefährlicher Stoffe und Gemische.

Weiterhin sind sie zuständig für die Medizinprodukte.

Darüber hinaus werden Hersteller, Arbeitgeber, betriebliche Fachkräfte sowie Beschäftigte und deren Interessenvertretungen bei der Einhaltung dieser rechtlichen Verpflichtungen beraten.

Die Aufgabenschwerpunkte der Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen liegen auf der Prävention von Sicherheitsrisiken und gesundheitlichen Belastungen in der Arbeitswelt sowie auf dem Schutz von Patientinnen und Patienten, Verbraucherinnen und Verbrauchern vor unsicheren Produkten sowie gefährlichen Stoffen und Gemischen. Dabei werden die Belange unterschiedlicher Beschäftigtengruppen berücksichtigt.

Der staatliche Arbeitsschutz und die Produktsicherheit sind in Hessen zweistufig gegliedert: die fachliche Steuerung liegt bei der Fachabteilung III "Arbeit" im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Sie übt die Fachaufsicht über die Dezernate "Arbeitsschutz" sowie die Fachzentren bei den Regierungspräsidien aus und berät die Ressortleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Produktsicherheit. Außerdem begleitet sie die Rechtssetzung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene und vertritt die Position der hessischen Aufsichtsbehörden in unterschiedlichen fachlichen Kontexten.

Aufbau der Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen

Ansprechpartnerinnen und -partner bei den hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit

Die Umsetzung des staatlichen Arbeitsschutzes und der Produktsicherheit in den Regionen ist in Hessen bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel an insgesamt sieben Standorten angesiedelt.

Das Aufsichtspersonal in den Regierungspräsidien überwacht den Arbeitsschutz, berät die Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und überprüft in den Betrieben die Beschäftigungsbedingungen sowie die Produktions- und Arbeitsverfahren.

Information und Beratung

Bei Fragen, die einen konkreten Betrieb betreffen, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium der jeweiligen Region:

  • RP Darmstadt und Fachzentrum für medizinischen Arbeitsschutz/Landesgewerbearzt
  • RP Gießen und Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung
  • RP Kassel und Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
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