Prekäre Arbeit & Arbeitsausbeutung

Die heutige Arbeitswelt zeichnet sich durch eine neue Vielfalt an Beschäftigungsformen aus. Neben dem etablierten „Normalarbeitsverhältnis“, sind zahlreiche atypische Beschäftigungsformen entstanden, die hiervon abweichen. Während das sogenannte Normalarbeitsverhältnis - also die feste Anstellung bei einem Arbeitgeber - soziale Sicherheit bietet, kann atypische Beschäftigung mit erhöhten Risiken für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden sein. Sind diese Risiken sehr hoch, spricht man von prekärer Arbeit. Gemeint ist damit, dass die Beschäftigten im Rahmen Ihrer Tätigkeit erhöhter finanzieller, physischer, psychischer, rechtlicher oder betrieblicher Unsicherheit ausgesetzt sind. Bei der konkreten Arbeitssituation ist allerdings jeweils die individuelle Situation der Beschäftigten zu berücksichtigen.

Auch in Hessen existieren solche prekären Beschäftigungsverhältnisse. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit dafür ein, allen Beschäftigten in Hessen gute Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Prekäre Arbeit steht hierzu im Widerspruch und soll daher soweit möglich durch gute Arbeit abgelöst werden.

Dabei handelt es sich um eine vielschichtige und herausfordernde Aufgabe, denn die Übergänge zwischen lediglich „schlechten“ Arbeitsbedingungen und Arbeitsausbeutung verlaufen fließend und sind auch für die Überwachungsbehörden nicht immer unmittelbar zu erkennen. Hinweise auf eine Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) sind etwa schlechte Bezahlung (unterhalb der branchenüblichen oder gesetzlichen Mindestlöhne), überlange Arbeitszeiten, wenig oder keine Entscheidungsmacht über eigene Tätigkeiten und den eigenen Aufenthaltsort, überhöhte Vermittlungsgebühren und/oder Mietzahlungen oder gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen.

Durch Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit wird die Notlage von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgenutzt und sie werden gezwungen, eine Tätigkeit auszuführen, durch die sie ausgebeutet werden und nicht mehr frei über ihre Arbeitskraft verfügen können. Die Ausbeutung der Arbeitskraft ist in Deutschland ebenso wie der Menschenhandel mit dem Ziel der Arbeitsausbeutung und die Zwangsarbeit unter Strafe gestellt. Der Menschenhandel umfasst dabei nach § 232 StGB die Beförderung, Aufnahme oder Unterbringung von Menschen, die unter der Ausnutzung einer Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit in ein fremdes Land gebracht werden, mit dem Ziel der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft.

In den letzten Jahren sind von den Medien vermehrt Fälle aufgegriffen worden, in denen Menschen in europäischen Ländern unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten mussten. Es ist eines der politischen Ziele des HMSI dafür Sorge zu tragen, dass in Hessen niemand Profit aus ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen schlagen kann. Denn alle Beschäftigten in Hessen haben ein Recht auf sichere und menschengerechte Arbeit und müssen vor unfairen, unsozialen und erniedrigenden Arbeitsverhältnissen geschützt werden.

Für die Verfolgung dieser Straftaten ist die Bundespolizei oder – soweit die Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit betroffen sind – die Generaldirektion des Zoll zuständig. Das HMSI ist jedoch im Rahmen der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht und in der Tätigkeit für die Arbeitswelt Hessen allgemein dem Prinzip der menschengerechten Arbeit verpflichtet und stellt sich in diesem Kontext explizit gegen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse und Zwangsarbeit. Zu diesem Zweck sollen Beschäftigte auf ihre Rechte hingewiesen werden und für ausbeuterische Arbeitsverhältnisse sensibilisiert werden. Falls Sie sich aufgrund der zur Verfügung gestellten Informationen betroffen fühlen, wenden Sie sich an zuständige Polizeidienststellen.

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