Sichere Produkte in Hessen

Die Überwachung von Produkten soll den freien Warenverkehr in Europa gewährleisten, insbesondere unsichere Produkte vom Verkehr ausschließen und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Damit wird dem berechtigten Interesse der Wirtschaftsakteure gedient, sie vor unlauteren Wettbewerbspraktiken zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ein ebenso großes Interesse an der Durchsetzung der Vorschriften haben Beschäftigte und Verbraucher als Benutzer von Produkten, da über die Vorschriften ein hohes Schutzniveau in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit festgelegt ist.

Für eine wirtschaftliche und wirksame Koordination der Marktüberwachung in Europa ist es unabdingbar, dass entsprechende Kommunikations- und Zusammenarbeitsstrukturen zwischen den Bundesländern und den anderen Mitgliedsstaaten bestehen. Die obersten Landesbehörden (in Hessen das Ministerium für Soziales und Integration) legen daher u.A. im Arbeitsausschuss "Marktüberwachung"  (AAMÜ) entsprechende Konzepte und Marktüberwachungsprogramme gemeinsam fest und stehen über das Deutsches Marktüberwachungsforum im Austausch auch mit anderen Sektoren. Die Kommunikation auf europäischer Ebene erfolgt über die Zentrale Verbindungsstelle. Durch diese koordinierte Aufteilung leistet jedes Land mit entsprechenden Aktionen und Projekten einen Beitrag für eine wirksame Marktüberwachung, deren Grundlage sich nun im Marktüberwachungsgesetz findet.

In Hessen erfolgt die Marktüberwachung im Bereich Produktsicherheit durch die Regierungspräsidien. Das hessische Ministerium für Soziales und Integration legt mit diesen die Umsetzung der Marktüberwachung in Jahresarbeitsplanungen fest. Maßgabe dieser stichprobenhaften Überwachung ist hierbei die Überwachungsquote aus dem Produktsicherheitsgesetz. Bewährt haben sich in der Vergangenheit eine Bündelung der Aktivitäten und eine risikoorientierte Konzentration auf Schwerpunktthemen. Hier soll in den festgelegten Bereichen eine nachhaltige Verbesserung in Bezug auf die Bereitstellung konformer Produkte erreicht werden.

Zur Erreichung der notwendigen Wirksamkeit – auch über die Landesgrenzen hinaus – werden neben den Kontrollen durch das Vollzugspersonal der Regierungspräsidien von der Geräteuntersuchungsstelle des Fachzentrums für Produktsicherheit und Gefahrstoffe beim Regierungspräsidium Kassel projektierte vertiefende Prüfungen (Laborprüfungen) durchgeführt. Das Ziel der dort durchgeführten Projekte ist in erster Linie, die Qualität der beteiligten technischen Normen sowie die Aufgabenwahrnehmung der beteiligten benannten Stellen und Geräteuntersuchungsstellen in den Fokus zu nehmen.

"Geprüfte Sicherheit" erkenntlich durch das GS-Zeichen wirkt als gesetzlich geregeltes nationales Prüfzeichen über die europäischen Binnenmarktregelung hinaus. Durch die mit der Vergabe verbundene unabhängige Prüfung kann das GS-Zeichen für Verbraucher eine Orientierung bei Kaufentscheidungen darstellen und trägt insofern zu einem wirkungsvollen Anwenderschutz bei.

AnsprechpartnerInnen

Referat III4

Technischer Arbeitsschutz, Produktsicherheitsrecht
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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