Gefahrstoffe

An vielen Arbeitsplätzen in Industrie, Handwerk und Gewerbe werden Gefahrstoffe als Arbeitsstoffe eingesetzt. Hierbei kann es sich sowohl um reine chemische Stoffe handeln, als auch um Gemische von mehreren Substanzen.

Eine Chemikalie, die auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften gefährlich ist, wird entsprechend der Gefahrstoffverordnung als Gefahrstoff klassifiziert. Die Gefahrstoffverordnung benennt die für diese Einstufung relevanten Kriterien, wie zum Beispiel explosive, entzündbare, ätzende, giftige, krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffeigenschaften.

Aber auch gefährliche Substanzen, die erst bei einer Tätigkeit entstehen, wie Quarzfeinstaub bei der Bearbeitung von mineralischen Baustoffen oder Schweißrauche bei der Durchführung von Schweißarbeiten können Gefahrstoffe sein. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen un die dabei am Arbeitsplatz entstehenden Expositionen sind für die überwiegende Anzahl der tödlich verlaufenden Berufskrankheiten in Deutschland verantwortlich. Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Arbeit mit gefährlichen Arbeitsstoffen tätig werden, sind deshalb umfassend vor Expositionen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz zu schützen. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt die Gefahrstoffverordnung dar.

Die Gefahrstoffverordnung wird durch das Technische Regelwerk für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisiert. Die Technischen Regeln erläutern praxisnah die Anforderungen an eine zielgerichtete Gefahrstoffinformation und die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

ASBEST – eine große Herausforderung

Auch mehr als 20 Jahre nach dem umfassenden Verbot der Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland stellen Gebäude und Anlagen mit Asbestinventar eine zentrale Herausforderung für den Arbeitsschutz dar.

Die große Menge der asbesthaltigen Bauteile und Materialien im heutigen Gebäude- und Anlagenbestand, die große Zahl der auch heute noch durch Asbestfasern exponierten Beschäftigten, die fortlaufende Identifizierung von asbesthaltigen Materialien, deren Verwendungsform zuvor nicht bekannt war und die dramatische Entwicklung der asbestbedingten Berufserkrankungen kennzeichnen den aktuellen Handlungsbedarf. Mehr als die Hälfte aller Todesfälle innerhalb aller anerkannten Berufskrankheiten sind auf Asbest zurückzuführen und zeigen die Notwendigkeit für einen vorsorgenden Arbeitsschutz auf.

Die Gefahrstoffverordnung wird durch das Technische Regelwerk für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisiert. Die Technischen Regeln erläutern praxisnah die Anforderungen an eine zielgerichtete Gefahrstoffinformation und die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Weiterhin beschreiben sie die für den Schutz der Beschäftigten geeigneten Maßnahmen entsprechend dem Stand der Technik. Werden Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entsprechend den Technischen Regeln ausgeführt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt werden.

Information und Beratung

Bei Fragen, die einen konkreten Betrieb betreffen, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium der jeweiligen Region:

AnsprechpartnerInnen

Angela Crone
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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