Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterteilt sich zum einen in das Individualarbeitsrecht, welches das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, hier vor allem die Gestaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Entgeltzahlung im Krankheitsfalle, Teilzeitarbeit, Befristung von Arbeitsverträgen sowie den Kündigungsschutz.

Zum anderen regelt das kollektive Arbeitsrecht die Unternehmens- und die betriebliche Mitbestimmung sowie das Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht.

Hessen bringt sich in die bundesrechtliche Gesetzgebung beispielsweise zu Fragen des Mindestlohns, der Arbeitnehmerüberlassung , des Kündigungsschutzes, der befristeten Arbeitsverhältnisse sowie der Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung von Frauen und Männern durch Lösungs- und  Kooperationsangebote ein.

Weitere Informationen

Unter der Telefonnummer 030 221911 004 ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Fragen zum Thema "Arbeitsrecht" montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr erreichbar. Weitere Informationen zum Bürgertelefon finden Sie unter dem Link:

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