Wer kann Veranstaltungen zur Anerkennung als Bildungsurlaub vorlegen?

Es kann nicht jede Veranstalter*in ihre Veranstaltungen zur Anerkennung vorlegen. Auch eine Beantragung durch die Beschäftigten selbst ist ausgeschlossen.

Das Hessische Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) regelt ein doppeltes Anerkennungsverfahren. Danach können Veranstaltungen zur Anerkennung als Bildungsurlaub nur von nach dem Gesetz anerkannten Träger*innen vorgelegt werden.

Die nach dem Gesetz anerkannten Träger*innen sowie deren Mitgliedsorganisationen finden Sie unter Veranstaltungen oder Veranstalter*innen suchen.

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