Häufig gestellte Fragen

Werden Studiengänge anerkannt?

Komplette Studiengänge sind von einer Anerkennung als Bildungsurlaub ausgenommen. Ebenso reine Fernstudiengänge.

Allerdings können einzelne Module berufsbegleitender Studiengänge von Fernstudiengängen anerkannt werden. Dazu müssen diese Module jedoch die formalen Voraussetzungen einer anerkennungsfähigen Veranstaltung erfüllen; d. h. eine Dauer von in der Regel fünf, mindestens jedoch drei aufeinanderfolgenden Tagen und ein durchschnittliches tägliches Arbeitsprogramm von sechs Zeitstunden aufweisen.

Darüber hinaus müssen auch die inhaltlichen Voraussetzungen der beruflichen Weiterbildung erfüllt werden. Es müssen demnach auch hier die gesellschaftspolitischen Themenanteile beinhaltet sein, die bei der beruflichen Weiterbildung gesetzlich gefordert werden.

Wird ein Vorbereitungskurs zur Erlangung des AdA-Scheins (Ausbildung der Ausbilder*in) anerkannt?

Vorbereitungskurse zur Erlangung des AdA-Scheins sind nur anerkennungsfähig, wenn diese die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nach dem Gesetz erfüllen. Dazu müssen diese Module eine Dauer von in der Regel fünf, mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen und ein durchschnittliches tägliches Arbeitsprogramm von sechs Zeitstunden aufweisen. Darüber hinaus müssen auch die gesellschaftspolitischen Themenanteile beinhaltet sein, die bei der beruflichen Weiterbildung gesetzlich gefordert werden.

Ist eine Anerkennung von reinen Fachausbildungen möglich?

(z. B. Weiterbildungen im physiotherapeutischen Bereich, Ausbildungen zum Meister*in, Berufskraftfahrer*in-Weiterbildungen etc.)

Fachausbildungen oder auch Seminare, die reine fachspezifische Kenntnisse vermitteln, sind von einer Anerkennung als Bildungsurlaub leider ausgenommen. Dies liegt in der Regel daran, dass die gesellschaftspolitischen Anteile, die bei der beruflichen Weiterbildung nach dem Gesetz gefordert werden, nicht gegeben sind.

Muss bei der Inanspruchnahme des übertragenen Anspruchs eine Frist eingehalten werden?

Sofern der Bildungsurlaubsanspruch form- und fristgerecht übertragen wurde (siehe auch Kann der Anspruch übertragen werden und wie?), ist im Gesetz keine Regelung enthalten, in welchem Zeitraum der übertragene Anspruch im Folgejahr geltend gemacht werden muss.

Der übertragene Anspruch muss im Laufe des Folgejahres jedoch geltend gemacht werden, sonst ist er verfallen.

Anteilige Berechnung des Bildungsurlaubsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Wird das Arbeitsverhältnis im lfd. Kalenderjahr - aus welchen Gründen auch immer - beendet, besteht der Anspruch bei der aktuellen Beschäftigungsstelle noch in voller Höhe (siehe auch Wer hat ab wann und wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub?). Er wird nicht anteilig berechnet – wie z. B. der Erholungsurlaub.

Wann ist ein Berufsbezug erforderlich?

Ein Berufsbezug ist nur bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung erforderlich. Aufgrund einer bundesarbeitsgerichtlichen Entscheidung sollen die Kenntnisse, die in einer anerkannten Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung vermittelt werden, sofort oder wenigstens in naher Zukunft bei der jetzigen Beschäftigungsstelle angewandt werden können.

Bei Veranstaltungen der politischen Bildung ist kein Berufsbezug erforderlich.

Schlüsselqualifikation – was ist das?

Viele nach dem Gesetz anerkannte Veranstaltungen vermitteln sog. Schlüsselqualifikationen. D. h., dass in diesen Veranstaltungen Kenntnisse weitergegeben werden, die für alle Beschäftigten in ihrer beruflichen Tätigkeit von Nutzen und nicht auf eine bestimmte berufliche Tätigkeit ausgerichtet sind.

Solche Veranstaltungen vermitteln z. B. Kenntnisse in Kommunikation/Rhetorik, Arbeits- und Organisationstechniken oder Stressbewältigung am Arbeitsplatz.

Werden hessischen Beschäftigungsstellen Lohnkosten erstattet?

Das Gesetz enthält zwei Regelungen zur Lohnkostenerstattung für hessische Beschäftigungsstellen durch das Land Hessen:

  1. Für die Freistellung der Beschäftigten zur Teilnahme an anerkannten Ehrenamtsschulungen.
  2. Für Kleinst- und Kleinbetriebe für die Freistellung ihrer Beschäftigten zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung oder beruflichen Weiterbildung.

Nähere Informationen dazu Lohnkostenerstattung für hessische Beschäftigungsstellen . 

Werden den Beschäftigten Kosten erstattet?

Teilnehmer*innen an anerkannten Veranstaltungen erhalten leider keine Kostenerstattungen durch das Land Hessen - weder der Seminargebühren noch anderer anfallender Kosten.

Veranstaltungen oder Anbieter*innen sind nicht in unserer Datenbank – was nun?

Wenn Sie die von Ihnen ausgewählte Veranstaltung oder ausgewählten Veranstalter*innen nicht auf unserer Website unter Veranstaltungen und Veranstalter*innen suchen finden, besteht kein Rechtsanspruch auf Freistellung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.

Besteht während der Elternzeit oder einem Sabbatical ein Anspruch auf Bildungsurlaub?

Während der Elternzeit oder einem Sabbatical ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten, es besteht währendessen kein Anspruch auf Bildungsurlaub. Nach Ablauf der Freistellungsphase leben die Rechte und Pflichten wieder auf, auch der Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Anspruch muss nach Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses nicht neu erworben werden.

Ist eine Anrechnung betriebsinterner Weiterbildungen auf den Bildungsurlaub möglich?

Betriebsinterne Weiterbildungen oder Seminare sind nur dann auf den Bildungsurlaub anrechenbar, wenn diese uneingeschränkt die Erreichung der Ziele des Bildungsurlaubs ermöglichen. Danach müssen die inhaltlichen Vorausetzungen einer Veranstaltung der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung oder Ehrenamtsschulung nach dem Gesetz erfüllt werden – siehe auch Welche Veranstaltungen werden anerkannt - welche nicht? . Die Anrechenbarkeit muss darüber hinaus auf anderen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen beruhen und ausdrücklich darin vorgesehen sein.

Anspruch auch für Teilzeitbeschäftigte und Minijobber*innen?

Auch Teilzeitbeschäftige und Minijobber*innen bzw. geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer*innen, die in einem rechtlichen Arbeitsverhältnis stehen - mit allen Rechten und Pflichten. D. h., sie haben auch einen Anspruch auf Bildungsurlaub – sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.

Bildungsurlaub für Prüfungen, Klausuren, Doktorarbeiten, Dissertationen?

Für das Ableisten von Prüfungen, Schreiben von Klausuren oder Doktorarbeiten sowie für die Vorbereitung auf Disserationen besteht kein Anspruch auf Freistellung.

Bildungsurlaub während eines Praktikums?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht grundsätzlich nur, wenn es sich um ein rechtliches Arbeitsverhältnis handelt. Praktikant*innen befinden sich in der Regel nicht in einem solchen Arbeitsverhältnis und haben daher keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Ist die Übertragung des Anspruchs auf andere Personen möglich?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist ein personenbezogener Rechtsanspruch und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

Ist der Bildungsurlaub auf den Erholungsurlaub anrechenbar?

Bei beiden Freistellungsregelungen handelt es sich um Rechtsansprüche mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Während der Erholungsurlaub der reinen Erholung der Beschäftigten dient, dient der Bildungsurlaub der Weiterbildung der Beschäftigten. Eine Anrechenbarkeit ist deshalb allein aus den unterschiedlichen Zielsetzungen ausgeschlossen.

Darüber hinaus besagt § 2 Abs. 3 des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG) ausdrücklich, dass der Erholungsurlaub oder sonstige Freistellungen von der Arbeit nach anderen Rechtsvorschriften nicht durch den Bildungsurlaub berührt werden.

© Copyright 2018-2024 - Land Hessen