Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist eines der zentralen Ordnungselemente des Wirtschafts- und Arbeitslebens. Sie regelt den Umfang der vom Beschäftigten zu erbringenden Leistungen und ist wichtige Grundlage für die Vergütung dieser Arbeitsleistungen.

Die weitgehend europäisch harmonisierten Arbeitszeiten bilden den äußeren Gestaltungsrahmen und setzen aus Gründen des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten Grenzen bei der täglichen Höchstarbeitszeit und regeln u.a. auch Pausen und Ruhezeiten. Häufig vereinbaren die Sozialpartner allgemeine tarifliche und betriebliche Regelungen zur Arbeitszeit flächendeckend für eine ganze Branche.

Die Gestaltung der Arbeitszeit hat große Bedeutung für die Beschäftigungsbedingungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei der Arbeitszeitgestaltung ist darauf zu achten, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge übermäßiger Ermüdung und Erschöpfung durch Arbeitsüberlastung gar nicht erst eintreten bzw. minimiert werden. Deshalb legt das Arbeitszeitgesetz die Grundnormen dafür fest, wann und wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland höchstens arbeiten dürfen.

Es schafft mit seinen Rahmenbedingungen einen weiten Spielraum für die Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten. Der Sonn- und Feiertagsschutz wird durch ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot gewährleistet. Arbeiten sind an diesen Tagen nur ausnahmsweise unter den im Gesetz festgelegten Bedingungen zulässig.

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