Vibrationen

Unter Vibrationen werden mechanische Schwingungen verstanden, die von anderen Körpern an den Kontaktstellen auf den menschlichen Körper übertragen werden.

Bei den Vibrationen am Arbeitsplatz unterscheidet man zwischen den Einwirkungsarten Ganzkörper- (GKV) und Hand-Arm-Vibrationen (HAV). Beide Einwirkungsarten können in Abhängigkeit von der Dauer und der Intensität unterschiedliche Reaktionen im Körper hervorrufen. Durch Befindlichkeits- und Konzentrationsstörungen kann die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und bei erhöhter Belastung können Gesundheitsschäden hervorgerufen werden. Sowohl Wirbelsäulenschäden als auch Durchblutungsstörungen und Gelenkschäden des Hand-Arm-Systems können als Berufskrankheit anerkannt werden. Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Gesundheitsschäden werden durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) bereits seit 2007 gefordert.

Weitere Informationen zum Thema Lärm und Vibrationen finden Sie in der Datenbank KarLA – dem Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz des Landesamtes für Arbeitsschutz (LAS) in Potsdam (Land Brandenburg) sowie auf der Internetseite "Themen von A - Z" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Zuständigkeiten

Die Regierungspräsidien überwachen den Arbeitsschutz, beraten die Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und überprüfen in den Betrieben die Beschäftigungsbedingungen sowie die Produktions- und Arbeitsverfahren.

AnsprechpartnerInnen

Referat III4

Technischer Arbeitsschutz, Produktsicherheitsrecht
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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