Kommunale Jobcenter

Hilfen, Betreuung und Vermittlung in Arbeit und Ausbildung für Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) haben, werden in Jobcentern geleistet. Die Jobcenter sind entweder als gemeinsame Einrichtungen (gE) zwischen den Landkreisen und Kreisfreien Städten auf der einen und der Bundesagentur für Arbeit auf der anderen Seite organisiert oder sie stehen als Kommunale Jobcenter (KJC) komplett in der Verantwortung durch den Landkreis bzw. die kreisfreien Städte.

Während die gemeinsamen Einrichtungen unter der Aufsicht durch die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit stehen, obliegt dem Land Hessen die Fachaufsicht über die Kommunalen Jobcenter.

Die Hessische Landesregierung hat sich stets dazu bekannt, den Kommunen auf Wunsch die Aufgaben des SGB II zu übertragen und sich für eine Wahlmöglichkeit (kommunale Option) stark gemacht. In Hessen haben 16 von 26 Gebietskörperschaften eine Zulassung als kommunales Jobcenter erhalten.

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