Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) − Starthilfe in ein Leben auf eigenen Füßen

Mit dem „Ausbildungskostenzuschuss“ erhalten Unternehmen einen Anreiz mit Personen, die zum Ausgleich sozialer oder individueller Benachteiligungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, Ausbildungsverträge abzuschließen und sie zum Ausbildungsabschluss führen. Auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive können eine Förderung erhalten.

Was ist unter sozialer bzw. individueller Benachteiligung zu verstehen? Sie betrifft beispielsweise Menschen, die in bildungsfernen Verhältnissen aufgewachsen sind. Weder im Elternhaus, noch in der Schule wurden ihre Fähigkeiten ausreichend erkannt und gefördert. Auch die soziale Herkunft kann ein Benachteilungsgrund sein. Von individueller Benachteiligung spricht man, wenn jemand zum Beispiel Verhaltensauffälligkeiten oder bestimmte Leistungsschwächen zeigt. Oder wenn er eine körperliche, psychische oder kognitive Behinderung hat.

Worum es bei der Förderung geht

Die Förderung besteht aus einem Ausbildungskostenzuschuss an Unternehmen, Verwaltungen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, deren Eignung zur Durchführung der genannten Ausbildungsgänge von der zuständigen Stelle festgelegt worden ist. Wer als Arbeitgeber einem jungen Menschen, der die Förderkriterien erfüllt, einen Ausbildungsplatz gibt, erhält bis zu vier Ausbildungsjahre lang den Zuschuss. Die Förderung schafft also einen Anreiz für Unternehmen, Benachteiligten eine Chance auf einen anerkannten Ausbildungsabschluss zu geben.

Förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse mit Personen, die mit Erstwohnsitz in Hessen gemeldet sind und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem BBiG, der HWO oder vergleichbaren Regelungen verfügen. Eine Berufsausbildung im Bereich der Altenpflegehilfe und Altenpflege wird ebenfalls bezuschusst.

Pro Ausbildungsjahr wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro gezahlt (in den ersten drei Ausbildungsjahren). Im vierten Ausbildungsjahr beträgt er 1.000 Euro. Insgesamt ist so ein Förderbetrag von höchstens 7.000 Euro möglich.

AnsprechpartnerInnen

Anja Wilcke
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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