Die Hessische Arbeitsmarktpolitik beruht auf den Werten der hessischen Verfassung, die der Teilhabemöglichkeit am Erwerbsleben einen zentralen Stellenwert beimisst.
Das SGB II ist die Brücke in den Arbeitsmarkt insbesondere für Arbeitslose und geringfügig Beschäftigte, die ihre Existenz nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können.
Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration eröffnet den Schutzsuchenden gesellschaftliche Teilhabe und eine dauerhafte Lebensperspektive unabhängig von staatlicher Unterstützung.