Tarifregister

Auf Bundesebene führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Tarifregister, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung aller bundesdeutschen Tarifverträge eingetragen werden.

Das Land Hessen führt im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales ein Tarifregister, in dem alle Tarifverträge, die in Hessen gelten, gesammelt und registriert werden. Dies können Tarifverträge sein, die

  • für die gesamte Bundesrepublik Deutschland,
  • für mehrere Bundesländer – darunter das Land Hessen,
  • für das Land Hessen oder
  • für einzelne Regionen des Landes Hessen

abgeschlossen wurden.

Im Wege der Amtshilfe werden Auskünfte aus dem Tarifregister an Behörden sowie Arbeits- und Sozialgerichte erteilt. Ebenso können auch Beschäftigte und Arbeitgeber Auskünfte aus den registrierten Tarifverträgen erhalten.

Darüber hinaus sind Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden, auf der Internetseite des BMAS unter folgendem Link abrufbar: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/Allgemeinverbindliche-Tarifvertraege/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html – dort unter „Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge“.

Auf Anfrage erteilt das Tarifregister des Landes Hessen Auskünfte:

  • über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tarifverträgen für eine bestimmte Branche,
  • über die jeweiligen Tarifvertragsparteien einzelner Tarifverträge und deren Anschriften (Wer hat den Tarifvertrag auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite abgeschlossen?),
  • über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlicherklärung sowie
  • über Inhalte und Einzelbestimmungen aus Tarifverträgen.

Außerdem besteht nach telefonischer Terminabsprache ein persönliches Einsichtsrecht in die registrierten Tarifverträge.

Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, werden vom Tarifregister des Landes Hessen keine Tarifverträge weitergegeben oder übersandt.

Rechtsauskünfte werden vom Tarifregister nicht erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, an sonstige dafür autorisierte Stellen oder – wenn Sie Mitglied sind – an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband.

Auskunft aus dem Tarifregister

Über das Onlineformular können Sie uns Ihre Fragen zu Tarifverträgen zusenden.

Das Tarifregister erteilt außer in den Fällen der Amtshilfe keine Auskünfte

  • aus Firmentarifverträgen oder
  • aus den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst (TV-H, TVöD etc. diese sind im Buchhandel oder in Bibliotheken erhältlich).

Welche Angaben benötigt das Tarifregister, um Ihnen eine Auskunft erteilen zu können?

  • Angabe des Wirtschaftsbereichs oder der Branche.

Da Tarifverträge nicht für Berufsgruppen, sondern für Wirtschaftsbereiche oder Branchen abgeschlossen werden, ist die Angabe der Branche, in der Sie arbeiten, unbedingt erforderlich.

Kontakt

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Abteilung "Arbeit"
Referat III 7 (Arbeits- und Tarifrecht, Bildungsurlaub)

Telefon: 0611/3219 – 3495

Erreichbarkeit: Dienstag und Donnerstag von 13 bis 15 Uhr.

Änderungen der Erreichbarkeit sind aus organisatorischen Gründen möglich. Wir bitten hierfür um Verständnis. Die aktuelle Erreichbarkeit wird jeweils unter der oben genannten Telefonnummer angesagt.

Einsichtnahmen können nach telefonischer Vereinbarung erfolgen im:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Tarifregister
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden

Ihre Nachricht (für eine Rückantwort geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse ein)

© Copyright 2018-2024 - Land Hessen